agb

allgemeine geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Unternehmers.
Abweichende Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmers und sind in schriftlicher Form zu verfassen.
Ferner gelten die Normen des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB).
Auf allen Verträgen gilt das schweizerische Recht.

2. Offerten
Offerten sind während 30 Tagen nach Offertdatum gültig.
Wir erstellen Ihnen ein Angebot auf der Basis Ihrer Angaben. Für den Verwendungszweck, Einsatz, Statik und Montage unserer Produkte übernehmen wir keine Haftung.
Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten berechtigen uns zur Anpassung unserer Preise.
Die Preise sind nur bei gleich bleibenden Massen, Serien, Formen und Stückzahlen verbindlich.
Bei Teillieferungen oder bauseits veranlassten Montageunterbrechungen erfolgt ein Preisaufschlag.

3. Aufträge

3.1 Bestellungen
Um Fehler zu vermeiden, bitten wir um schriftliche Bestellung. Für Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung.
Bestellungen werden Ihnen schriftlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als geschlossen.
Änderungen und Ergänzungen benötigen unsere Zustimmung. Allfällige Aufpreise bleiben vorbehalten.

3.2 Pläne und Unterlagen
Erfolgt die Fertigung durch uns nach vom Besteller genehmigten Zeichnungen, so ist die Zeichnung ihrem vollen Inhalt nach und in allen Details als vom Besteller genehmigt zu betrachten.
Von uns angefertigte Zeichnungen sind massgebend, wenn sie vom Besteller nicht ausdrücklich und sofort widerrufen werden.
Nachträgliche Änderungen können nur nach Möglichkeit und gegen Erstattung der Mehrkosten berücksichtigt werden.
Jegliche Unterlagen, Pläne und Skizzen bleiben stets unser geistiges Eigentum.

3.3 Ablad

Die notwendigen Hilfskräfte und -geräte wie Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden bereitzustellen.

3.4 Montage
Erforderliche Zufahrten, Gerüste, Kran- und Liftbenützung, Stromanschluss, sowie ein geeigneter, trockener Lagerplatz fürs Glas pro Stockwerk des zu verglasenden Bauwerks sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für das Aufziehen und Verteilen des Glases muss pro Stockwerk ein Podest mit Rampe durch die Fensteröffnung bauseits erstellt werden.
Bei der Versiegelung sind nur die Fugen Glas zu Holz bzw. Metall, maximal bis zur Dimension 5 x 5 mm in den offerierten Preisen enthalten.
Bei Trockenverglasung ist der Einzug nur eines Dichtungsprofils entweder innen oder aussen in den Preisen inbegriffen. Nicht inbegriffen ist die Montage von Deckprofilen. Allfällige notwendige Spitz- und Zuputzarbeiten sind nach unseren Angaben bauseits kostenlos auszuführen.
Beschädigungen und bauseits verlangte Umlagerungen während der der Zeit der Lagerung des Glases auf der Baustelle, gehen zu Lasten des Bestellers

3.5 Übergang von Nutzen und Gefahr
Bei Abholung durch den Kunden erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr beim Auflad. Bei Lieferungen erfolgt dieser nach unserem Ablad.

3.8 Lieferfrist
Terminangaben gelten als Richttermine. Wir bemühen uns, diese einzuhalten. Der Werkstoff Glas birgt bei der Verarbeitung viele Gefahren, welche eine fristgerechte Lieferung in Ausnahmefällen nicht zulassen.
Wir bitten um Verständnis und schliessen Schadenersatzansprüche aus.

4. Zahlung

4.1 Zahlungsfrist
Innert 30 Tagen Netto.

Unsere Bankverbindung:
Luzerner Kantonalbank
IBAN: 

4.2 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anzumelden. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis und hat den Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1 Mängelrügen
Reklamationen bezüglich Kantenbeschädigungen, Kratzer, Glasbrüchen etc. bei der Auslieferung, akzeptieren wir nur bei Meldung innerhalb 48 Stunden nach Erhalt der Ware.
Jegliche anderen Beanstandungen sind innert 10 Tagen schriftlich zu melden.
Wird durch uns gelieferte Ware durch den Besteller oder Drittpersonen weiterverarbeitet, sind die Mängel vorher zu melden, sonst ist das Recht, solche geltend zu machen, verwirkt.
Baugläser wie Floatglas, Spiegel, Isolierglas sind keine optischen Erzeugnisse. Sie dürfen kleine, unauffällige und vereinzelte Fehler aufweisen. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn bei stehender Betrachtung aus einer Distanz von 3 Metern die Durchsicht oder Ansicht beeinträchtigt und das ästhetische Gesamtbild gestört ist. Dabei sind Fehler im Randbereich in grösserem Umfang als in der Scheibenmitte zu tolerieren. Dazu zählen auch kleine fabrikationsbedingte Verschmutzungen.
Jegliche Beanstandungen entbinden den Kunden generell nicht von der Einhaltung des Zahlungstermins.

5.2 Garantie, Haftung
Im Falle begründeter, rechtzeitig erhobener Mängel, liefern wir kostenlosen Ersatz für die mangelhafte Ware. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Auf Spiegel gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Für Belagsschäden infolge Feuchtigkeit, Hitze- oder Chemikalieneinwirkung oder unsachgemässer Reinigung kann keine Haftung übernommen werden.
Nicht durch uns aufgeklebte Spiegel, Bänder etc. sind von der Garantie ausgeschlossen.
Für auswärts bestellte Waren gelten die Garantiebestimmungen des Lieferwerks.
Bei angelieferten Gläsern und Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen. Das Bruchrisiko geht zu Lasten des Auftraggebers. Die bereits ausgeführte Arbeit wird Ihnen in Verrechnung gestellt.
Bei Verglasungen gelten im Allgemeinen die Glasnormen des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB).

6. Normen

6.1 Geltende Normen
Nebst den marktüblichen und anerkannten Richtlinien, gelten die Normen und Regelwerke des SIGaB (Schweizerisches Institut für Glas am Bau) und bilden einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Bedingungen. Deren Einhaltung wird vorausgesetzt.

Herausgeber: SIGaB (Schweizerisches Institut für Glas am Bau), Rütistrasse 16, 8952 Schlieren. (www.sigab.ch)

7. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand anerkennen beide Parteien Triengen / LU.